Die Kreissparkasse Düsseldorf sieht es locker:
… anbei übersenden wir Ihnen Ihren Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zurück, da wir diesen ohne nähere Angaben wie z.B. Geburtsdatum leider nicht zuordnen können.
In der Anlage tatsächlich die Abschrift, welche der Gerichtsvollzieher der Bank zugestellt hat. Nun gut, der Schuldner hat einen Allerweltsnamen. Aber dann hätte ich zumindest die Mitteilung erwartet, dass es unter der angegegebenen Adresse mehrere Kunden gibt, die so heißen und auch anhand der Vornamen nicht unterscheidbar sind. Oder dass ein Kunde mit dieser Anschrift nicht zu ermitteln ist.
Unwirksam wird der ordnungsgemäß zugestellte Beschluss jedenfalls nicht dadurch, dass die Bank ihn einfach zurückgibt. Wenn sich demnächst herausstellt, dass der Beschluss nicht beachtet wurde und Geld vom Konto des Schuldners abgeflossen ist, muss die Kreissparkasse halt Schadensersatz leisten.
Auch ohne nähere Angaben.