Im Gegensatz zur Politik zeigt sich der Bundesgerichtshof von Online-Durchsuchungen nicht sonderlich begeistert. In einem Beschluss vom 25. November 2006 hat der BGH-Ermittlungsrichter eine vom BKA geplante Aktion als rechtswidrig abgelehnt und diese in der Praxis gestoppt, berichtet heise online. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.
Die aktuellen Pläne der Politiker klingen so, als könnte man in Firmen investieren, die virtuelle, über drei Ecken gesicherte Festplatten zur Verfügung stellen, und zwar ganz weit weg. Oder in Softwarehersteller, deren Programme Festplatten unknackbar verschlüsseln. Aber wer weiß, als nächste Konsequenz wird es dann auch verfolgt, Daten zu verschlüsseln oder außerhalb der deutschen Strafgewalt zu speichern. Es sei denn natürlich, das BKA wird jeweils auf CC gesetzt.