Die gegnerische Firma hatte eine Forderung eingeklagt. Das Amtsgericht wies die Klage ab, weil es die Ansprüche der Klägerin für unbegründet hielt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Meinen Mandanten stehen auch noch Ansprüche zu. Nämlich ihr monatliches Honorar bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit hatten wir hilfsweise die Aufrechnung erklärt. Aber das Gericht musste sich mit der Forderung nicht beschäftigen, da es schon keine Grundlage für die Forderungen der Klägerin sah.
Vor einigen Tagen schickte ich den Anwälten der damaligen Klägerin eine Mail. Ob Ihre Partei denn bereit sei, die ausstehenden Honorare gemäß Vertrag zu zahlen. Die Antwort:
Wir werden die von Ihrer Mandantschaft geforderten Beträge nicht bezahlen, bzgl. den Gründen verweisen wir insoweit auf das bereits geführte Verfahren.
Für mich klingt es so, als wolle die Gegenseite unserer Forderung jetzt die Forderungen entgegensetzen, die sie erfolglos eingeklagt hat. Damit hat sie aber ein Problem. Das bereits existierende Urteil sorgt für materielle Rechtskraft (§ 322 ZPO). Eine erneute Sachprüfung scheidet damit aus.
Nun ja, ich klage jetzt mal unsere Forderungen ein und schaue, ob die Kollegen so kreativ sind, diese Hürde zu nehmen.