Zwei DGB-Funktionäre sind in Stuttgart beim Versuch gescheitert, sich selbst wegen des Tragens durchgestrichender Hakenkreuzsymbole anzuzeigen. Die Pförtnerin der Staatsanwaltschaft schickte sie mit dem Hinweis weg, Selbstanzeigen seien nur dienstags und donnerstags möglich.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft hat laut SWR.de erklärt, wegen eines Krankheitsfalles seien die Annahmezeiten für Selbstanzeigen derzeit eingeschränkt.
Mich wundert diese freimütige Erklärung. Wenn man fies wäre, könnte man jetzt nämlich die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart anzeigen. Die Erklärung, eine Anzeige „nicht anzunehmen“, kann durchaus eine Strafvereitelung im Amt sein (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, § 258a Rdnr. 4).