Die Wohnung eines Mandanten wurde durchsucht. Als er nicht zu Hause war. An der Tür pappte das Durchsuchungsprotokoll und ein handgeschriebener Zettel. Wenn er Rückfragen habe, möge er sich doch bitte an das Polizeipräsidium wenden, Durchwahl, mit freundlichen Grüßen.
Er rief lieber mich an. Um 15.30 Uhr bei der Polizei einen Sachbearbeiter zu kriegen, ist nahezu aussichtslos. Das bestätigte sich vorhin auch in diesem Fall. Der Frage, ob es neben dem Durchsuchungsbeschluss auch noch einen Haftbefehl gibt, mussten wir uns also auf anderem Weg nähern.
Mit einer Nachfrage bei der Vermieterin, die den Beamten am Morgen einen Schlüssel gab. „Nein, die Polizisten haben sich nicht erkundigt, wo sie Herrn Z. finden können.“ Anrufe bei zwei Nachbarn. „Bei uns hat niemand geklingelt.“
Klingt eher nicht nach Haftbefehl. Falls ich daneben liege, hat der Mandant wenigstens meine Handynummer. Und die strikte Anweisung, nicht mal Pieps zu sagen, bevor er mit mir telefonieren durfte.