Strafsachen rechne ich meist endgültig ab, wenn das Urteil vorliegt. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat mir heute eine Entscheidung des Amtsgerichts Mettmann geschickt. Das Urteil wurde am 13. April 2006 verkündet. Siebeneinhalb Monate sind wahrlich keine schlechte Zeit. Wenn man bedenkt, dass das Urteil nur die Höhe der Tagessätze reduziert. Die Entscheidungsformel ist schlanke zwei Zeilen lang.
Ab sofort werden Wiedervorlagen notiert. Das Risiko ist mir doch zu groß, dass bei solchen Wartezeiten der eine oder andere Mandant verlustig geht.