Nötigung in der Tempo-30-Zone, kann es das überhaupt geben? Ein beleidigter Mitbürger warf meinem Mandanten jedenfalls vor, dieser sei im Wohnbereich sehr dicht aufgefahren und habe „gehupt“.
Abgesehen davon, dass die Anzeige von vorne bis hinten nach Querulant klang, kennt sich ihr Verfasser nicht mit dem Strafrecht aus. Er schrieb nämlich, der Fahrer des Wagens hinter ihm habe gehupt und sei dann sofort rechts in eine andere Straße abgebogen. Womit der Nötigungsvorwurf schon gegessen ist. Wer nötigt, muss nämlich auch einen bestimmten Erfolg anstreben. Etwa, dass der Vordermann schneller fährt. Gibt es keinen Nötigungszweck, macht man sich nicht strafbar.
Wenn der böse, böse Fahrer direkt nach dem Hupen abgebogen ist, ging es ihm gar nicht darum, den Vordermann auf Trab zu bringen. Er wollte ihm höchstens noch seine Meinung mitgeben.
Wie es aussieht, hat diese Argumentation den Staatsanwalt überzeugt. Der hat das Verfahren eingestellt. Das freut mich natürlich. Ein wenig bedauere ich es aber, dass wir auch künftig nicht wissen, ob die „Ich konnte im Rückspiegel sein Nummernschild nicht mehr erkennen“-Rechtsprechung für deutsche Autobahnen auf eine Tempo-30-Zone übertragbar ist.