Die Mitarbeiterin einer Mandantin ist krank. Schon länger als sechs Wochen. Die Mandantin muss also keinen Lohn mehr zahlen. Anscheinend zieht die Angestellte daraus den Schluss, dass sie auch keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr einreichen muss. Jedenfalls hat sie meiner Mandantin seit Wochen keinen gelben Schein mehr geschickt. Die letzte Bescheinigung nennt als voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit den 2. November 2006.
Die Vorlagepflicht besteht unabhängig davon, ob dem Arbeitnehmer noch ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht und damit auch nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungspflicht.
Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, § 98 Randnummer 125
Das macht Sinn. Immerhin muss der Arbeitgeber seinen Personaleinsatz planen.
Bleibt nur die Frage nach der richtigen Sanktion. Mein Vorschlag: Abmahnung. Die Mandantin zieht aber einen höflichen Brief vor. Das kann ich respektieren.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)