Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, meinem Mandanten Körperzellen zu entnehmen, um seine DNA speichern zu können (§ 81g Strafprozessordnung). Der Mann ist wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt.
Allerdings sprechen gravierende Umstände dagegen, dass er erneut straffällig werden wird. Hierzu habe ich eine schöne Stellungnahme ans Amtsgericht diktiert. Bevor diese allerdings geschrieben ist, erreicht mich die Nachricht meines Mandanten, dass das Amtsgericht entschieden hat. Vor Ablauf der Äußerungsfrist. Zu seinen Gunsten.
Die Begründung reiche ich trotzdem ein. Könnte ja sein, dass sich noch eine Instanz mit der Sache beschäftigen muss.