Am 5. November 2001 habe ich mich als Verteidiger in einem Ermittlungsverfahren gemeldet. Am Montag, also nach fünf Jahren, ist Hauptverhandlung. Ich hoffe sicher nicht als einziger, dass die Akte endlich mal geschlossen wird.
Für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass meinem Mandanten noch eine Straftat nachgewiesen werden kann, habe ich schon mal ein paar Urteile zur Verfahrensverschleppung durch die Justizbehörden rausgesucht.
Der Rabatt müsste happig sein, denn an sich hätte hier schon im Frühjahr 2002 ein Urteil gesprochen werden können.