Wie ich gerade bei der Bearbeitung eines länderübergreifenden Falles sehe, sind die österreichischen Anwälte jetzt nummeriert. Der „RA-Code“ ist eine sechsstellige Ziffer und scheint eine Pflichtangabe zu sein. Jedenfalls taucht er sogar auf dem Briefbogen und auf Kanzleihomepages auf.
Vielleicht klärt uns der bloggende Kollege mit dem Code R298188 auf. Kann ja nicht lange dauern, bis jemand in Deutschland ein dringendes Bedürfnis für so was erkennt.