Günter Grass hat gegen die FAZ tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, berichtet Spiegel online. Der Zeitung wird es untersagt, aus zwei Briefen des Schriftstellers an den früheren Minster Karl Schiller zu zitieren. In den Schreiben hatte Grass Schiller gedrängt, sich zu seiner NS-Vergangenheit zu bekennen:
Die Diskussion um Grass‘ Mitgliedschaft bei der Waffen-SS rechtfertige kein „dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe“, entschied der Richter, daher bestehe kein öffentliches Interesse an großen Auszügen aus den Briefen.
Wenn die Aufklärung der Lebenslüge eines Literaturnobelpreisträgers kein öffentliches Interesse begründet, was dann? Im Gesetzestext ist übrigens nicht von einem dringenden Bedürfnis die Rede, sondern nur von einem „Tagesinteresse“. Dieses rechtfertigt dann die Wiedergabe „in einem durch den Zweck gebotenen Umfang“.