Ein Verkäufer von Anti-Nazi-Emblemen ist vom Landgericht Stuttgart verurteilt worden – wegen Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen. Damit hat sich die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit ihrer Auffassung durchgesetzt, dass auch das Zeigen durchgestrichener oder verfremdeter Symbole verboten ist, berichtet Focus online.
Es ist doch immer wieder beruhigend, wie punktgenau und präzise sich unsere Justiz gesellschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenstemmt.