Das Ordnungsamt der Stadt Wuppertal informiert mich darüber, dass der Verkehrsdienst Mettmann nicht in der Lage ist, das Video von einem vermeintlichen Verkehrsverstoß auf eine CD zu überspielen. Den Rohling hatte ich, wie eigentlich immer, gleich dem Akteneinsichtsgesuch beigefügt.
Jetzt soll ich eine Videokassette (!) einschicken. Das mache ich ja. Irgendwo fliegen sicher noch ein paar alte Kassetten rum, und sei es in uralten Bußgeldakten. Allerdings stellt sich die Frage, wie ich mir den Film ansehen kann. Ich glaube, ich kenne niemanden, der noch einen Videorekorder im Wohnzimmer stehen hat.
Aber immerhin macht das Hoffnung. Vielleicht ist die Messtechnik ja auch so verstaubt wie die Dokumentation. Dann könnte es womöglich zu einem Sachverständigengutachten reichen.