Nachdem der Gerichtsvollzieher bei der früheren Mandantin geklingelt hat, war ich ihr dann auch mal einen Anruf wert. Allerdings ging es nicht um die Frage, ob und wann sie den Vollstreckungsbescheid bezahlen möchte, den wir über unsere (restlichen) Gebühren erwirkt haben. Nein, über Teilzahlung wollte sie nicht verhandeln.
Betrüger, schleuderte sie mir entgegen. Anwaltskammer. Und noch so einiges. Denn sie habe den Rechnungsbetrag schon damals an uns überwiesen. Sie sei also schuldenfrei. Jedenfalls uns gegenüber. Ganz frisch ist die Geschichte allerdings nicht. Sie hat mir schon mal Kopien ausgefüllter Überweisungsträger geschickt. Die sind sogar von ihrer Bank abgestempelt. Jedoch ist keine der Zahlungen bei uns eingegangen. (Wahrscheinlich, weil ihr Konto nicht gedeckt war.)
Ich habe auch heute noch mal versucht, ihr das zu erklären. Und sie – zum wievielten Mal eigentlich? – aufgefordert, mir die Kontoauszüge mit der Abbuchung zu zeigen. Damit ließe sich zumindest belegen, dass das Geld von ihrem Konto runterging. Wohin, wäre dann wohl auch noch zu klären. Darauf kriege ich nur zu hören, das sei nicht ihr Problem.
Meines aber auch nicht. Ich habe sie also gebeten, künftig mit dem Gerichtsvollzieher zu verhandeln. Wenn er kein Beamter wäre, würde ich ihm ein TrinkSchmerzensgeld schicken.