Unterkühlt

Bei der Auxilia Rechtsschutzversicherung pflegt man den unterkühlten Ton:

„Wir bitten Sie, das Urteil des BGH IV ZR 135/04, welches unter www.bundesgerichtshof.de einzusehen und insoweit selbsterklärend ist, in Augenschein zu nehmen.“

Soweit das komplette Schreiben.