Mit Schulden kein neues Auto

Bislang machten sich viele Autohalter, deren Fahrzeug von Amts wegen und damit zwangsweise stillgelegt worden war, wenig aus den dann folgenden Verwaltungskosten – sie meldeten einfach einen andere Wagen an. Das wird sich ändern: Die NRW-Straßenverkehrsämter werden künftig die Neu-Zulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn ihre Besitzer der Kommune noch Gebühren für ihre Autos schulden.

Der Landkreistag NRW freut über ein entsprechendes Gesetz, das noch vom Landtag verabschiedet werden muss: In den 31 Landkreisen geht es um mehrere Millionen Euro, die von säumigen Haltern nicht eingetrieben werden konnten. (pbd)