Gemeinsame Streifen von deutschen Polizeibeamten mit ihren niederländischen Kollegen können zum gewohnten Bild im Lande werden: Seit 1. September gilt der entsprechende Staatsvertrag, der auch den deutschen Beamten viele Rechte jenseits der Grenze einräumt. Dazu gehört das Regeln des Verkehrs, auch Personen- und Fahrzeugkontrollen sind möglich. Niederländische Beamte dürfen künftig flüchtige Täter in ganz Nordrhein-Westfalen festnehmen – deutsche Fahnder haben dazu das Recht überall in Holland. (pbd)