Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Heise-Forum liegt jetzt schriftlich vor (PDF).
Das Gericht zieht die Rechtsprechung zu Livesendungen heran und entscheidet sich für die Meinungsfreiheit:
In Anlehnung an diese Grundsätze gilt für ein Internetforum, bei dessen Nutzung nicht einmal der Eindruck erweckt wird, der Beitrag gebe die Meinung des Forumsbetreibers wieder, dass schon im Hinblick auf die garantierte Freiheit der Meinungsäußerung auch eine Haftung als Störer im Regelfall nicht in Betracht kommt, soweit lediglich der Vorgang des Einstellens des Beitrags durch Dritte in Frage steht. Soweit nicht der Forenbetreiber durch sein eigenes Verhalten Rechtsverletzungen durch die Nutzer provoziert, sind ihm diese nicht zuzurechnen.
Auch eine generelle Überwachungspflicht für die Beiträge will der Senat „ohne konkreten Anlass“ eher nicht annehmen. Allerdings bejaht das Oberlandesgericht eine Überwachungspflicht für den Fall, dass der Betreiber Rechtsverletzungen selbst „provoziert“ hat oder auf diese hingewiesen wurde. Diese Überwachungspflicht erstreckt sich dann aber auch nur auf die Foren (gemeint sind wohl die Threads), in denen mit weiteren Rechtsverletzungen zu rechnen ist.
Insgesamt ergibt sich also folgende Abstufung:
1. Forenbetreiber haften nicht für Kommentare, sofern klar ist, dass die Kommentare von Dritten stammen und nicht unbedingt die Meinung des Forenbetreibers wiedergeben.
2. Forenbetreiber müssen die Kommentare nicht vorsorglich kontrollieren, es sei denn, sie haben rechtswidrige Äußerungen „provoziert“.
3. Werden rechtswidrige Äußerungen beanstandet, muss der Forenbetreiber künftig von sich aus kontrollieren, ob es zu erneuten Verstößen kommt.