Das Verwaltungsgericht Berlin hält es für rechtmäßig, dass den Anwälten in der Stadt Kleidungsvorschriften gemacht werden. Anwälte sollen demnach nicht nur eine Robe tragen, sondern auch ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Jedenfalls müssen Hemd und Krawatte aber in unauffälligen Farben gehalten sein.
Ein Anwalt hatte gegen die Kleidervorschrift geklagt. Unter anderem mit der Begründung, vor Gerichten seien bunte Hemden und Krawatten längst üblich. Das Verwaltungsgericht meint jedoch, das Tragen unangemessener Kleidungsstücke könne die Robe und damit mittelbar das Verfahren abwerten.
Nun ja. Jedenfalls sollte man fairerweise darauf hinweisen, dass die angegriffene Vorschrift schon vom Wortlaut her keine Verpflichtung begründet. Verbindlich ist sie lediglich für Richter, Staatsanwälte und andere Justizbedienstete. Rechtsanwälte „sollen“ sich lediglich daran halten.
Näheres in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.
(Link gefunden bei Recht und Alltag)