Das Oberlandesgericht Hamburg hat das „Heise-Urteil“ des Landgerichts vermutlich etwas entschärft. Zwar wurde die Berufung des Verlags gegen die Entscheidung des Landgerichts verworfen; Heise hat also verloren. Dennoch soll die mündliche Urteilsbegründung Grund zur Entwarnung geben. Danach bestehe eine Kontrollpflicht nur, wenn der Forenbetreiber „konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde“.
Das Landgericht Hamburg war in seinem Urteil erster Instanz weiter gegangen. Es hatte Foren als gefährliche Einrichtungen angesehen und dem Forenbetreiber eine umfassende Kontrollpflicht auferlegt; diese ist allerdings schwerlich mit dem Gesetz zu vereinbaren. Es gibt mittlerweile auch Urteile, etwa vom Oberlandesgericht Düsseldorf, welche den Forenbetreiber weniger streng in die Pflicht nehmen.
(Danke an Dominik Boecker für den Link)