Am 30. Oktober 2005 ersteigerte Herr J. auf ebay privat einen Anhänger. Von meinem Mandanten. Gezahlt hat er nicht. Sondern sich nur darum bemüht, dass er erst den Anhänger bekommt, und zwar abweichend von der vereinbarten Vorkasse.
In der Vollstreckung stellt sich heraus, dass Herr J. die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Und zwar am 20. Oktober 2005.
Jetzt bin ich wirklich gespannt, ob Herr J. wirklich Wert auf eine Strafanzeige legt. Spätestens in der Hauptverhandlung wegen Betrugs legt er ohnehin den Kaufpreis auf den Tisch, darauf wette ich.