Im allgemeinen Wohngebiet sind Haustiere erlaubt. Aber nur, wenn es sich um „Kleintiere“ handelt – zum Beispiel Katzen und Hunde. Ein Ehepaar aus Haßloch setzte allerdings nicht auf das Konventionelle. Stattdessen schafften die Eheleute zwei Minipigs an, die künftig in ihrem Garten lebten. Das wiederum empfanden Nachbarn als Schweinerei. Sie beklagten sich über Lärm und Gestank. So landete der Fall nun vor Gericht.
Minipigs sind kleinwüchsige Hausschweine. Sie wurden wurden ursprünglich für Forschungszwecke gezüchtet, werden aber zunehmend auch als Haustiere gehalten. Problem ist nur, dass der Name der Tiere leicht in die Irre führt. Denn die Minipigs, um die vor dem Oberwaltungsgericht Koblenz gestritten wurde, bringen immerhin 70 Kilogramm auf die Waage. Jedes. Manche Minipig-Sorten werden bis zu 150 kg schwer. Zum Vergleich: Ein Hängebauchschwein wiegt meist nicht mehr als 70 Kilogramm.
Auch wenn Haßloch sich selbst gern als „größtes Dorf Deutschlands“ rühmt, wollten die Koblenzer Richter nicht von den allgemeinen Regeln abweichen. Danach gilt: Im ausgewiesenen Wohngebiet sind nur Haustiere im „Handtaschenformat“ erlaubt, auch wenn die Gegend durchaus ländlichen Charakter hat. Nachbarn im Wohngebiet haben nach Auffassung der Richter einen „Gebietserhaltungsanspruch“. Die Haltung von Ziegen, Schafen und Schweinen sei in solchen Gegend nicht mehr üblich und damit unzulässig.
Dem betroffenen Ehepaar bleibt es allerdings unbenommen, ihre Schweine woanders zu halten. In Haßloch und Umgebung gebe es noch genügend Dorfgebiete oder „Gemengelagen mit Dorfcharakter“, so das Gericht. Dort seien auch Minipigs durchaus erlaubt (Aktenzeichen 8 A 11067/24 OVG).