Polizei darf Fingerabdruck erzwingen

Polizeibeamte dürfen euch zwingen, euer Handy per Fingerabdruck zu entsperren. Falls ihr euch weigert, können sie eure Finger auch gewaltsam aufs Display drücken. Das haben mittlerweile zwei Oberlandesgerichte entschieden.

Im neuesten Fall hatte sich ein Mann gegen die Zwangs-Entsperrung gewehrt. Dafür kassierte er jetzt eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Sein Handy wurde natürlich auch ausgelesen.

Ob so ein Vorgehen der Polizei tatsächlich mit der Strafprozessordnung vereinbar ist, scheint höchst fraglich. Aber was helfen Diskussionen, wenn Gerichte so was billigen? Vor Ort jedenfalls nichts.

Wer sein Handy gegen sofortige polizeiliche Zugriffe sichern will, muss also den Fingerabdrucksensor ausschalten und einen PIN-Code verwenden. Denn eines ist klar: Den PIN-Code muss man nicht herausgeben, weil es bei uns nach wie vor ein umfassendes Schweigerecht gibt. Stand heute.