Der Bachelorabschluss wird für Juristen eine Alternative. Nun ermöglicht es auch das Land Nordrhein-Westfalen Universitäten, dass Jurastudenten am Ende ihres erfolgreichen Studiums einen Bachelor-Titel erhalten – unabhängig von möglicherweise bestandenen ersten Staatsexamen.
Die Regelung sorgt dafür, dass ein komplettes Jurastudium nicht erfolglos bleibt, nur weil an dessen Ende nicht das Staatsexamen steht. Von der Regelung profitieren zum Beispiel Studentinnen, die in dieser Zeit Mutter werden und ihre Lebensplanung umstellen. Aber auch natürlich alle Studenten, die am ersten juristischen Staatsexamen scheitern. Das sind 20 bis 30 Prozent aller Kandidaten, eine weitaus höhere Quote als in anderen Studiengängen.
Diese Studenten erhalten mit dem Bachelor nun einen universitären Abschluss und können zum Beispiel ein Masterstudium anschließen. Alternativ haben sie künftig natürlich auch eine Qualifikation für den Arbeitsmarkt, zum Beispiel bei Versicherungen oder in Unternehmensverwaltungen. Damit, so der NRW-Justizminister Benjamin Limbach, werde auch der Fachkräftemangel abgefedert.
Auch in anderen Bundesländern gibt es den Bachelor-Studiengang schon oder es gibt Pläne dazu.