Ex-Terroristen dürfen Ex-Terroristin nicht besuchen

Die vor kurzem festgenommene frühere RAF-Terroristin Daniela Klette darf gewisse Besucher nicht empfangen. Ehemaligen RAF-Terrroristen und einer heutigen Sympathisantin verweigert die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof Besuche in der Justizvollzugsanstalt Vechta, wo Klette einsitzt. Befürchtet werden Fluchtabsprachen und Schützenhilfe Klettes für noch flüchtige Mittäter.

Konkret geht es um die früheren, heute aber längst freien RAF-Terroristen Günter Sonnenberg und Karl-Heinz Dellwo sowie um die Bremer Aktivistin Ariane M. Letztere hatte schon mal eine Dauerbesuchserlaubnis bei Klette, diese wurde jetzt aber zurückgenommen. Sonneberg und Dellwo will die Richterin gar keine Erlaubnis geben. Wie die Tagesschau berichtet, steht insbesondere im Raum, dass Klette Nachrichten an den noch flüchtigen Burkhard Garweg übermitteln könnte. Außerdem wird wohl befürchtet, dass Befreiungspläne geschmiedet werden – obwohl jeder Besuch von Polizisten überwacht wird.

Auch Klettes Postverkehr gibt der Richterin Anlass für Zweifel. So soll ein Brief aufgefallen sein, der aus nicht zusammenhängenden Sätzen besteht. Klettes Anwalt kann die Maßnahmen nicht nachvollziehen. Dellwo und Sonneberg seien über 70 Jahre alt, die RAF sei seit über 25 Jahren aufgelöst.