Auf Zusagen von Behörden kann man sich verlassen? Seid euch da nicht so sicher…
Eine Frau sollte Corona-Hilfen zurückzahlen. Sie rief bei der zuständigen Behörde, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, an und bat darum, die einmonatige Klagefrist gegen die Rückforderung zu verlängern. Diesem Wunsch entsprach eine Mitarbeiterin der Bank, und zwar per Mail.
Erst nach Ablauf der eigentlichen Klagefrist von einem Monat ging die Frau dann zum Anwalt – und fiel dort wohl aus allen Wolken. Denn die Verlängerung einer Klagefrist ist gesetzlich nicht vorgesehen, die Behörde hat hierzu eigentlich kein Recht.
Die Frage war jetzt, wie das Verwaltungsgericht Magdeburg mit der Sache umgeht. Ziemlich hartherzig, kann man sagen. Nach Auffassung des Gerichts ist die Klägerin an allem selbst schuld. Sie hätte sich nicht auf die behördliche Zusage verlassen dürfen, sie hätte früher zum Anwalt gehen müssen, ein Irrtum oder Rechtsunkenntnis sei ganz allein ihr Problem.
Natürlich hätte der Richter das auch anders sehen und von Amts wegen die sogenannte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren können. Immerhin ist das Urteil bislang nicht rechtskräftig. Es gibt also noch eine Chance, dass man sich auf Zusagen einer Behörde vielleicht doch verlassen kann, selbst wenn sie nicht korrekt sind (Aktenzeichen 6 A 33/23 MD).