Auch demente Menschen können ein Testament errichten – das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal.
Eine Frau hatte im Alter von 90 Jahren beim Notar ihr Testament gemacht. Darin schenkte sie dem Sohn einer Freundin ihr wertvolles Haus in Ludwigshafen. Der Testamentsvollstrecker ging gegen das Testament vor. Er verwies auf Arztberichte. Diese erwähnten eine „beginnende demenzielle Entwicklung“ und eine „bekannte Demenz“.
Laut den Richtern muss auch bei einer Demenz geprüft werden, ob der Erblasser trotz seiner Erkrankung noch ein klares Urteil über die Tragweite seiner Anordnungen treffen kann. Und ob er frei von Einflüssen Dritter entscheiden kann.
Zumindest eine beginnende oder leichtgradige Demenz mache ein Testament regelmäßig nicht unmöglich, heißt es in dem Beschluss. Den Begriff der Testierunfähigkeit definieren die Richter also streng und fordern für ein Testament nicht unbedingt den „Vollbesitz“ geistiger Kräfte (Aktenzeichen 8 O 97/24).