Das Oberverwaltungsgericht Münster hat weiter keinen Präsidenten. Seit nun mehr als drei Jahren. Das Bundesverfassungsgericht gab nun der Beschwerde eines unterlegenen Bewerbers statt. Der Bundesrichter hatte sich auf die Stelle beworben, scheiterte aber gegen eine Kandidatin aus dem Innenministerium von Nordrhein-Westfalen. Nach wie vor steht der Verdacht im Raum, dass der grüne Justizminister bei der Auswahlentscheidung gemauschelt hat.
Der unterlegene Richter hatte im Gerichtsverfahren erklärt, Justizminister Benjamin Limbach habe ihm schon früh signalisiert, er habe im Ergebnis praktisch keine Chance . Limbach soll das „Vorsprung“ genannt haben und auch das Geschlecht der Konkurrentin ins Spiel gebracht haben. Eine Rolle spielen auch schriftlich niedergelegte höchst positive Bewertungen von Limbach bzw. seinem Ministerium über die Kandidatin („hervorragend geeignet“). Limbach räumte ein, dass er mit der Frau „vielleicht drei Mal“ essen gewesen sei, sieht darin aber keine übertriebene Nähe.
Während sich die Vorinstanzen skeptisch zeigten und das Verfahren stoppten, winkte das Oberverwaltungsgericht Münster – also das Gericht, dem der Präsident fehlt – , Limbachs Entscheidung durch. Die Begründung zusammengefasst: Die angebliche Voreingenommenheit des Ministers sei schon gar nicht belegt.
So einfach kann man es sich aber nicht machen, heißt es nun vom Bundesverfassungsgericht. Jeder Bewerber für ein öffentliches Amt habe Anspruch auf ein faires Auswahlverfahren. Der unterlegene Bewerber habe hier belastbare Umstände vorgetragen, aus denen man auf eine Voreingenommenheit schließen könne – wenn die Behauptungen zutreffen. Das hätte vom Gericht aufgeklärt werden müssen, so die recht nachvollziehbare Argumentation aus Karlsruhe.
Die Sache geht also weiter. Das Oberverwaltungsgericht Münster wird derzeit vom Vizepräsidenten geleitet. Dieser hat sich, soweit bekannt, nicht um die Stelle beworben (Aktenzeichen 2 BvR 418/24).