Transparente, die niemand sieht

Die Autobahn A 27 bei Bremen musste heute mit gerichtlichem Segen für eine halbe Stunde gesperrt werden, weil sich Umweltaktivistin von einer Autobahnbrücke abseilen und dabei Transparante vorzeigen wollten.

„Der klima- und umweltschädliche Autoverkehr ist tagtäglich für viele Menschen und Tiere tödlich und verletzend“, so die Botschaft der Demonstranten. Die Stadt Achim wollte die Aktion nicht genehmigen. Sie hielt es für ausreichend, wenn sich die Protestler auf der Autobahnbrücke versammeln und dort demonstrieren können. Außerdem hatte die Behörde – durchaus naheliegend – Sicherheitsbedenken gegen das Abseilen.

Dennoch musste die A27 heute tatsächlich gesperrt werden, denn mit einer Demo ist dem Demonstrationsrecht laut dem Verwaltungsgericht Stade heutzutage nicht mehr ausreichend gedient. Mit einer Kundgebung auf der Autobahnbrücke würden die Aktivisten nicht den „erstrebten Beachtungserfolg“ erzielen. Deshalb gebiete die Versammlungsfreiheit eine einstündige Sperrung der Autobahn.

Wer diese Entscheidung für reichlich abstrus hält, liegt juristisch möglicherweise falsch. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg als Beschwerdeinstanz hat ebenfalls keine Probleme mit dieser doch reichlich neuen Protestform. Allerdings reduzierten die Richter die Sperrung auf eine halbe Stunde. Für diese Zeit wurde die Autobahn dann heute tatsächlich komplett gesperrt. Natürlich mit der Folge, dass praktisch niemand die Transparente gesehen hat.

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