Kiffen und Autofahren sind seit heute kein Widerspruch mehr

Die in der praktischen Umsetzung eher suboptimal gelaufene Cannabis-Legalisierung erreicht den Straßenverkehr. Seit Mitternacht gelten für Autofahrer neue Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC. Kiffen und Autofahren sind kein Widerspruch mehr.

3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut dürfen es maximal sein. Sonst droht ein Bußgeld von 500 Euro, zusätzlich ein Monat Fahrverbot. Mischkonsum mit Alkohol ist untersagt (1.000 Euro Geldbuße). Bei Autofahrern unter unter 21 Jahren und allen, die einen Führerschein auf Probe haben, gilt absolutes Cannabis-Verbot.

Die große Frage ist jetzt natürlich, ab wann die 3,5 Nanogramm im Blut erreicht sind. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich frühestens 12 Stunden nach dem letzten Joint ans Steuer setzen, sagen Mediziner. Einig sind sich die Experten aber auch, dass viele Menschen THC viel schneller abbauen. Schon nach drei bis fünf Stunden könne der Grenzwert unterschritten sein. Die 3,5 Nanogramm gelten als strenger Wert. Ursprünglich hatten Experten 7 Nanogramm für unproblematisch gehalten. Der neue Grenzwert wird mit etwa 0,2 Promille Bulalkohol verglichen. Aber es wird auch darauf hingewiesen, dass die Abbaurate von Alkohol wesentlich zuverlässiger berechenbar ist.

Bei Kontrollen will die Polizei vornehmlich auf Vortests setzen. Dazu werden die Beamten eine Speichelprobe verlangen. Allerdings ist man zu so einem Speicheltest nicht verpflichtet, auch zu einem der bekannten Wischtests für andere Drogen kann man nicht gezwungen werden. Dann allerdings bleibt immer das Risiko, dass man zur Blutprobe muss. Auf der anderen Seite muss der Polizeibeamte natürlich auch immer entscheiden, ob tatsächlich was für einen Tatverdacht spricht. Im Zweifel wird der Kontrollierte dann auch gern mal durchgewunken. Wer dagegen freimütig einräumt, das berühmte Glas Bier getrunken oder einen Joint geraucht zu haben, zwingt den Beamten praktisch zu einer intensiveren Kontrolle. Im Zweifel ist es also besser, gar nichts zu sagen.