Kritik an Muslimen, die publikamswirksam den sogenannten Tauhid-Finger zeigen, ist keine Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Ermittlungsverfahren gegen den NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt ein. Der Journalist hatte den deutschen Nationalspieler Antonio Rüdiger kritisiert, weil dieser mehrfach die umstrittene Geste zeigte.
Reichelt hatte sich etwa zu einem Instagram-Foto geäußert, das Rüdiger selbst gepostet hatte. Das Bild zeigte Rüdiger kniend in einem weißen Gebetsgewand, wie er den Finger in Tauhid-Manier in die Höhe reckt. Dazu schrieb Reichelt etwa: „Islamismus heute Abend in der deutschen Start-Elf. Das ist die Ideologie, die alles mit Regenbogen-Farben vom Dach wirft und Frauen steinigt. Antionio Rüdiger sollte uns mehr besorgen als ein Nike-Trikot.“
Rüdiger warf Reichelt daraufhin Volksverhetzung vor. Und das, obwohl sogar das Bundeskriminalamt und andere Behörden den Tauhid-Finger als islamistische Geste einordnen. Ob nun Islamistengruß oder bloße religiöse Geste, darauf kommt es laut Staatsanwaltschaft nicht an. Reichelts Posts seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern bloße Werurteile und damit zulässige Meinungsäußerungen. Die Einstellung erfolgte ausdrücklich „mangels Tatverdachts“.