Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des „Compact-Magazins“ vorläufig für unwirksam erklärt. Die Richter ordnen die aufschiebende Wirkung der Compact-Klage gegen das von Innenministerin Nancy Faeser ausgesprochenen Vereinsverbots an. Das bedeutet, Compact darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache weitermachen.
In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
Einzelne Ausführungen in den von der Antragstellerin zu 1 verbreiteten Print- und Online-Publikationen lassen zwar Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen. Es deutet auch Überwiegendes darauf hin, dass die Antragstellerin zu 1 mit der ihr eigenen Rhetorik in vielen Beiträgen eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt. Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen.
Mit anderen Worten: Nancy Faeser ist mit der Methode SEK gegen Journalisten weit über das Ziel hinausgeschossen. Es wird sicher spannend, ob der Compact-Redaktion ihre so publikumswirksam abtransportierten Büromöbel mit dem gleichen Elan wieder vor die Tür gestellt werden.