Das Bayerische Polizeiverwaltungsamt schreibt, nachdem ich schriftlich für einen Mandanten Stellung genommen habe:
Das Bußgeldverfahren gegen Ihren Mandanten wurde bereits eingeleitet. Bringen Sie bitte Ihre Einwände im Rahmen des Einspruchsverfahrens nach Zustellung des Bußgeldbescheids erneut vor.
Das hat man offensichtlich davon, wenn man in jeden Behördenbrief ein Tütchen Gummibären steckt.