Seid ihr Kunde bei Prime Video vom Amazon? Dann kennt ihr das Problem. Prime Video pflastert seit Februar Filme und Serien mit Werbung zu. Eine klare Einschränkung des bisherigen Angebots. Gefragt hat euch allerdings niemand. Trotz der Leistungseinschränkung sollt ihr weiter den bisherigen Tarif zahlen. Damit sind wir beim Thema: Wer Amazons Vorgehen nicht gut findet, kann jetzt mit geringem Aufwand dagegen vorgehen. Und zwar über das neue Instrument der „Verbandsklage“, der man sich als betroffener Verbraucher anschließen kann. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat so eine Klage gegen Amazon eingereicht.
Auf 2,49 € monatlich schätzen die Verbraucherschützer den „Schaden“, den man als Kunde erleidet. Das ist der Betrag, den Amazon seit Februar zusätzlich berechnet, wenn man weiter werbefrei schauen will. Das ist für den einzelnen Monat zwar nicht viel, aber die Verbraucherschützer gehen von einer langen Verfahrensdauer aus. Überdies setzt im Erfolgsfall das Gericht die Entschädigung fest. Die Entschädigung kann also auch höher ausfallen. Ein Kostenrisiko hat man als Klageteilnehmer nicht. Erweist sich die Klage als unbegründet, kann Amazon keine Prozesskosten von einzelnen Kunden fordern. Die Wahrscheinlichkeit, dass Amazon unliebsame Kläger kündigt, schätzt die Verbraucherzentrale Sachsen als sehr gering ein.
Die Anmeldung ist wirklich einfach, es werden nur sehr wenige Angaben verlangt.