46 Galloway-Rinder, Ponys, Esel, Ziegen und Schafe hält eine Nebenerwerbslandwirtin aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Ihre Weideflächen grenzen direkt ans Wohngebiet. Zum Schutz ihrer Tiere setzt die Frau sieben Herdenschutzhunde ein. Die Hunde nerven allerdings die Nachbarschaft, denn sie kläffen rund um die Uhr – und zwar häufig und andauernd.
Auf Beschwerden der Anwohner reagierte das Ordnungsamt mit Ruhezeiten für die Schutzhunde. Die Hunde müssen von 22 bis 6 Uhr drinnen bleiben, sonn- und feiertags auch noch von 13 bis 15 Uhr. Für die Landwirtin ein No-Go. Schließlich braucht sie die Hunde nach eigenen Angaben, weil die Gegend zum ausgewiesenen Wolfsgebiet Oberbergisches Land gehört; dementsprechend ist dort halt auch mit Wölfen zu rechnen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster ist der Meinung, dass in dörflicher Lage Hundegebell zur örtsüblichen Geräuschkulisse gehört – aber nur in einem „gewissen Umfang“. Dieser Umfang sei bei sieben Hunden, die praktisch rund um die Uhr bellen, nicht mehr gegeben. Im übrigen, so das Gericht, verfüge die Landwirtin über einen Stall und einen Elektrozaun. Vor diesem Hintergrund sei es zumindest fraglich, dass sie tatsächlich sieben Herdenschutzhunde benötigt.
Die Hunde müssen nach der Gerichtsentscheidung nun endgültig drinnen bleiben. Was die Wölfe in der Gegend davon halten, lässt sich dem Beschluss leider nicht entnehmen (Aktenzeichen 8 B 833/23).