Wer ein normales Kraftfahrzeug im ausgewiesenen Bereich einer Ladesäule parkt, darf abgeschleppt werden. Es bedarf keiner besonderen Verkehrsbehinderung, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung.
In dem Fall ging es um ein abgestelltes Motorrad. Der Fahrer hatte nach eigenen Angaben so „platzsparend“ geparkt, dass die Ladesäule für E-Fahrzeuge sogar noch nutzbar war. Trotzdem sollte er 84 Euro Verwaltungsgebühren zahlen, außerdem 75 Euro für das Versetzen des Motorrads auf den angrenzenden Bürgersteig.
Das Abschleppen geht laut Gericht in jedem Fall in Ordnung. Wer das Ladesäulen-Symbol missachte, stelle sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ins absolute Halteverbot. Laut dem Gesetzentwurf sollen Nutzer von E-Autos sich darauf verlassen können, dass der Ladeplatz ohne Einschränkung nutzbar ist (Aktenzeichen 14 K 7479/22).