Das Arbeitsgericht Berlin muss über die Kündigung einer Ex-RBB-Direktorin nicht entscheiden. Weil es den gesamten Vertrag für nichtig hält. Ein „wucherähnliches Rechtsgeschäft“ wird den Verantwortlichen bescheinigt, berichtet Business Insider.
„Sittenwidrig – das ist die größte Ohrfeige, die du bekommen kannst“, sagte Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Das ist sozusagen rechtswidrig hoch zehn.“ Und in der Rechtssprechung „absolut exotisch“, so Wolf Reuter, ebenfalls Arbeitsrechtler.“
Wenn das Bestand hat, muss die Ex-Direktorin nicht nur auf 1,8 Millionen Euro Ruhegeld verzichten. Man wird sicher auch (noch) mal schauen müssen, wie es bei so krassen Verstößen um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung derjenigen steht, die solche Verträge auf Kosten der Beitragszahler abgeschlossen haben.