Die taz beklagt sich, dass Bild und B.Z. geplante Straßenblockaden offengelegt haben. Was es der Berliner Polizei sicher erleichterte, diese Blockaden zu verhindern.
Dann folgt ein interessanter Vorwurf:
„Mit der Veröffentlichung der Orte, noch bevor sich dort Blockaden bilden konnten, hat Springer nicht nur diese Verabredung gebrochen und damit journalistische Standards verletzt, sondern sich auch zum Erfüllungsgehilfen der Polizei gemacht.“
Dabei steht im gleichen Text, dass nur „ausgewählte Journalisten“ vorab informiert wurden. Und dass Springer-Blätter gar nicht zu den Auserwählten gehörten. „Möglicherweise erreichten diese Informationen die Springer-Redaktion über Umwege“, heißt es.
Welche Verabredung haben die Zeitungen also gebrochen und damit „journalistische Standards“ verletzt, wenn jemand von den erlauchten Journalisten, mit denen die Letzte Generation redet, die Klappe nicht halten konnte – oder wollte. Im Pressekodex heißt es überdies: „Nachrichtensperren akzeptiert die Presse grundsätzlich nicht.“
Der Vorwurf, die Zeitungen hätten sich zum „Erfüllungsgehilfen der Polizei“ gemacht, ist ähnlich absurd. Dass die Polizei aktuelle Berichte über geplante Straftaten zur Kenntnis nimmt, kann ihr doch nicht verwehrt werden. Im übrigen ist die Begründung der Zeitungen, sie wollten Autofahrer vor stundenlangen Staus bewahren, nicht gerade aus der Luft gegriffen.