Bei Subway-Sandwiches hat mal jemand in den USA nachgemessen und festgestellt, das „footlong“-Sandwiches deutlich kleiner sind. Es fehlten bis zu 2,5 Zentimeter. Wurde ein teurer Prozess, und seitdem sollen die Mitarbeiter in den Filialen ein Maßband bereit halten. Nun trifft es Starbucks. Die Kette wird von Verbraucherschützern verklagt, weil in einigen Fruchtdrinks vieles drin ist – nur nicht die beworbenen Früchte.
Konkret geht es um um folgende Drinks, die in den USA zwischen 3,95 und 5,95 Dollar kosten:
– Mango Dragonfruit
– Mango Dragonfruit Lemonade
– Pineapple Passionfruit
– Pineapple Passionfruit Lemonade
– Strawberry Açai
– Strawberry Açai Lemonade
Das etwa als „Mango Dragonfruit“ verkaufte Getränk enthält hauptsächlich Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker. Aber jedenfalls keine Mango. Starbucks bestreitet vor Gericht gar nicht, dass die genannten Früchte in den Getränken fehlen. Das Unternehmen macht geltend, es werde nur die Geschmacksrichtung beschrieben.
Über diesen Punkt hat der zuständige Bundesrichter nachgedacht. Starbucks‘ Argumentation erscheint ihm nicht überzeugend. Anders als etwa beim sehr vagen „Vanille-Geschmack“ deutet für ihn nichts drauf hin, dass bei Mango, Passionsfrucht und Acai es jemand für möglich halte, dass tatsächlich keine von den Früchten enthalten ist.
Das Gericht hat die Sammelklage auf mindestens fünf Millionen Dollar zugelassen.