Das Landgericht Dortmund hat kein Verbot des Worts „Transe“ ausgesprochen – auch wenn viele Medien dies heute so berichten. Es geht um einen Rechtsstreit des Berliner Entertainers Riccardo Simonetti. Dieser hatte gegen einen Instagram-Post geklagt.
Das Landgericht Dortmund erließ wegen des Posts eine einstweilige Verfügung. Untersagt wurde folgende Äußerung:
„Kann diese übergriffige Transe, die selbst nie eigene Kinder haben wird, mal irgendwer wegsperren bitte, damit sie sich nicht an anderer Leute Kinder vergeht!“.
Die Richter haben sich mit der Aussage insgesamt auseinandergesetzt und darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gesehen. Allerdings geht es eben um den Gesamtkontext – und nicht um die Bezeichnung „Transe“ im Speziellen. In einer besonderen Pressemitteilung des Landgerichts Dortmund heißt es dazu wörtlich:
„Aus den Gründen der Entscheidung geht hervor, dass die Äußerung als Gesamtes einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers darstellt. Zu der alleinigen Verwendung des Begriffes „Transe“ verhält sich die Entscheidung nicht.“
Das Wort Transe ist also (noch) nicht verboten.