Schlechtes Wetter im Urlaub? Das hätten eine Frau und ihr Reisepartner nun wirklich nicht für möglich gehalten. Sie verklagten den Reiseveranstalter, weil sie auf ihrer zweiwöchigen Rundtour durch Ecuador wegen Nebel und Starkregen kaum was von Landschaft und Tierwelt zu sehen bekamen.
Ganz billig war der Trip mit 18.000 Euro wirklich nicht. Allerdings übernimmt auch der Veranstalter einer Luxusreise keine Gewähr dafür, dass die Sonne scheint. So zumindest die Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. Auch eine besondere „Aufklärungspflicht“ übers allgemeine Wetter im Zielgebiet sehen die Richter nicht. Übers weltweite Wetter, einschließlich Regenzeiten in exotischen Ländern, könne man sich heute problemlos im Internet informieren (Aktenzeichen 16 U 54/23).