Anderthalb Monate hat die Staatsanwaltschaft sich Zeit gelassen, um auf meinen Akteneinsichtsantrag zu reagieren. Nun kriege ich die Ermittlungsakte zugeschickt. Aus dem Begleitschreiben:
„Es wird bei Rücksendung um Mitteilung gebeten, ob eine Stellungnahme / Erklärung beabsichtigt ist. Einer solchen wird binnen 3 Wochen nach Rücksendung der Akte entgegen gesehen. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass etwaige Fristverlängerungen nicht mehr gewährt werden.“
Das ist ein ausgesucht freundlicher Umgangston. Zumal ich mich nicht erinnern könnte, den Staatsanwalt in letzter Zeit mit Fristverlängerungsanträgen bombardiert zu haben. Aber unabhängig davon kann es viele Gründe geben, die eine Fristverlängerung notwendig machen. Urlaub. Krankheit. Zu viele Termine. Oder schlicht der Umstand, dass der Anwalt noch Nachforschungen anstellen muss. Eine Fristverlängerung schon im Vorfeld kategorisch auszuschließen, ist unzulässig und spricht nicht gerade für Unvoreingenommenheit.
Befangenheitsanträge gegen Staatsanwälte sind nicht vorgesehen. Aber eine kleine Beschwerde beim Vorgesetzten wäre denkbar. Würde mich sehr wundern, wenn das verbale Zähne-Zeigen mehr ist als der textbausteinmäßige Amoklauf eines mutmaßlich von irgendwas angenervten Staatsdieners.
Zu der Beschwerde wird es allerdings nicht kommen. Ich kriege die Sache in drei Wochen locker verarbeitet. Aber es gibt ja auch immer ein nächstes Mal. Oder ein Kollege mit echten Fristenproblemen lässt auch nicht so mit sich umspringen.
Wir werden sehen.