Die Bremer Datenschutzbehörde möchte alle Anwälte in dem Bundesland zwingen, mit Mandanten nur noch über Ende-zu-Ende-verschlüsselte E-Mails zu korrespondieren. Einen niedrigeren Sicherheitsstandard, etwa die Transportverschlüsselung, will die Behörde nicht akzeptieren. Sie setzt den Anwälten eine Deadline bis zum Jahresende.
Nach dem Berufsrecht können Anwälte – kurz gefasst – mit ihren Kunden auf dem Weg kommunizieren, mit dem diese einverstanden sind. Im Zweifel dann also sogar über Mails ohne besondere Absicherung. Über die extrem strengen Anforderungen der Bremer Datenschützer ist jetzt ein veritabler Streit entbrannt, dessen Einzelheiten beck-online auf- und entschlüsselt.
Die Maximal-Forderung der Datenschutzbehörde ist kaum haltbar. Denn sogar beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA), mit dem die Anwälte mit der Justiz und Behörden korrespondieren, wird keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verlangt. Der Bundesgerichtshof hat es ausdrücklich gebilligt, dass bei diesem System die Daten im Rechenzentrum auf dem Transportweg ent- und dann wieder verschlüsselt werden. Darauf beruft sich der Berliner Anwalt Niko Härting, der einen Bremer Anwalt gegenüber der Datenschutzbehörde vertritt.
Ob die Bremer Anwälte also ihre Faxgeräte entstauben und der Bundespost Mehreinnahmen beim Briefporto bescheren müssen, darf bei dieser Ausgangslage bezweifelt werden. Für den Rest der Republik gibt es ohnehin noch keinen Grund zu Sorge. Von entsprechenden Aktionen anderer Datenschutzbehörden ist laut beck-aktuell derzeit nichts bekannt.