Eine Tierquälerei muss der Halter nicht unbedingt selbst begangen haben, um zur Rechenschaft gezogen zu werden. Dies zeigt ein aktueller Fall aus Düsseldorf.
Eine 53-Jährige war nach eigenen Angaben mit ihrem Mann im Keller. Währenddessen „spielte“ die 12-jährige Tochter mit der Katze. Sie würgte das Tier, riss es am Fell in die Höhe und warf die Katze mehrfach heftig auf den Boden. Das alles wurde auf Videos festgehalten, die im Internet landeten. Für das Fehlverhalten ihrer Tochter sollte die Frau 5.000 Euro Bußgeld zahlen, weigerte sich aber. Deshalb verhandelte das Amtsgericht den Fall.
Für den Richter kam es nicht darauf an, ob die Frau das Tier selbst misshandelt hat. Als Halterin habe sie Betreuungs- und Schutzpflichten nach dem Tierschutzgesetz, völlig unabhängig ob sie vom Verhalten ihrer Tochter wusste oder es hätte wissen können. Ob das juristisch jetzt ganz so simpel ist, lassen wir mal offen, da müssten wir mehr Einzelheiten wissen. Jedenfalls reduzierte der Richter das Bußgeld wegen geringen Einkommens der Frau auf 2.000 Euro. Die Katze ist laut rp-online über das Ordnungsamt in ein neues Zuhause vermittelt worden.