„Geimpft, gechipt, entwurmt“ – dieser Aufdruck auf T-Shirts war während der Corona-Zeit öfter im Straßenbild zu sehen. So eine Kommerzialisierung gefiel einem Bühnenkünstler und Comedian gar nicht. Dieser verkauft ebenfalls das T-Shirt in seinem Online-Shop. Er machte geltend, den Spruch erfunden und als erster verwendet zu haben.
Der Hersteller gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab. Er zog vielmehr vor Gericht – und bekam dort recht. Die Richter am Landgericht Köln vermissen die nötige geistige Leistung bei der Zusammensetzung der drei Wörter. Sie verweisen auf die berühmten Zeilen im Kraftwerk-Song „Wir fahr’n, fahr’n, fahr’n auf der Autobahn“. Deswegen hat die Band in den Siebzigern geklagt, jedoch wurde auch hier kein schützenswertes Werk gesehen (Aktenzeichen 14 O 24/22).