In Gera hat ein Autofahrer der Radarfalle einen Stinkefinger gezeigt – obwohl er selbst gar nicht zu schnell unterwegs war. Weil aber im gleichen Augenblick der Wagen auf der Nebenspur geblitzt wurde, hat die Polizei nun ein Beweismittel gegen den Autofahrer. Strafanzeige ist raus.
Juristisch hat der Betroffene schlechte Karten. Denn während ein Radargerät erst mal eher wenig Ehrgefühl haben dürfte, kann die abwertende Geste sich (auch) gegen Beamte vor Ort richten. So zumindest die Auffassung vieler Gerichte. In Passau kostete so ein Stinkefinger im letzten Jahr einen Autofahrer satte 5.000 Euro Geldstrafe.
Selbst wenn die Anlage autonom arbeitet, besteht ein juristisches Risiko. So hat das Bayerische Oberste Landgericht festgestellt, dass sich zeitverzögert auch Bedienstete beleidigt fühlen dürfen, welche die Fotos auswerten. Sollten Emotionen zu sehr hochkochen, ist es auf jeden Fall besser auszusteigen und die Beamten zur Rede stellen. Der Vorwurf der „Wegelagerei“ ist in diesem Kontext von der Meinungsfreiheit gedeckt, so das Oberlandesgericht Düsseldorf.