Weil er sich über einen anderen Autofahrer auf einer Schnellstraße ärgerte, schleuderte ein 46-jähriger Düsseldorfer einen vollen Kaffeebecher aus dem Seitenfenster – genau auf die Windschutzscheibe des anderen Autos. Das Amtsgericht Düsseldorf wertet das als „gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“ und bittet den Mann mit 1.800 € zur Kasse, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe, 12. Juli 2006).
Das Opfer ist übrigens Beisitzer in einer Kammer für Handelssachen. Aber das hat beim Strafmaß selbstverständlich keine Rolle gespielt.