Rechtskräftig – oder auch nicht

„Am 23. Mai 2006 teilte die Stadt D. mit, dass sie dem Zuzug Ihrer Mandantin nicht zustimmt, da eine rechtskräftige Ausweisungsverfügung bestünde, auf Grund derer kein Aufenthaltstitel erteilt werden könne.“

Es ist zwar eine traurige Tatsache, dass Ausländerbehörden in der Regel über Widersprüche nicht entscheiden. Aber dass sie diese ignorieren und eigene Bescheide für „rechtskräftig“ erklären, ist mir neu.

Ob die Taktik allerdings vielversprechend ist, bezweifle ich. Den Eingang des Widerspruchs hat die Stadt D. nämlich bestätigt. Schriftlich.