Ein Berliner Polizist darf nicht mehr auf TikTok und Youtube aus seinem Berufsalltag als Polizist berichten. Als „Officer Denny“ trat der Mann vor der Kamera als Polizist auf, teilweise in Dienstkleidung. Unter anderem interviewte er Arafat Abou-Chaker am Rande des Bushido-Prozesses und organisierte Online-Fragerunden zu Polizeithemen.
Der Dienstherr untersagte dem Polizisten die Auftritte in den sozialen Medien. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch jetzt das Oberverwaltungsgericht bestätigen diese Entscheidung in Eilverfahren. Die Videos würden dienstliche Interessen beeinträchtigen. Hiergegen hatte der Polizist eingewandt, er er werbe um Verständnis für die Polizei und entkräfte die Argumente von Polizeikritikern. Er leiste also Öffentlichkeitsarbeit für die Polizei.
Spielt keine Rolle, meinen die Gerichte. Es sei Sache des Polizeipräsidenten, die „dienstlichen Interessen“ der Polizei zu wahren. In diesem Rahmen dürfe der Vorgesetzte entscheiden, welche Öffentlichkeitsarbeiter er für geeignet hält und welche nicht (Aktenzeichen OVG 4 S 4/23).